Kleingartenregeln im Überblick
Die Vereinsregeln sind darauf ausgelegt, ein respektvolles und funktionierendes Miteinander im Kleingartenverein sicherzustellen. Sie ergänzen die Satzung und geben konkrete Vorgaben zu Themen wie der Nutzung der Gartenparzellen, der Ordnung im Vereinsgelände und der Pflege gemeinschaftlicher Anlagen.
Wichtige Vereinsregeln:
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Nutzung der Parzellen: Jede Gartenparzelle ist in einem gepflegten und ordentlichen Zustand zu halten. Dies umfasst regelmäßiges Jäten, Rasenmähen, das Schneiden von Hecken und Bäumen sowie das Vermeiden von Wildwuchs. Die Parzellen dürfen nicht mit unnötigen Abfällen oder Unrat überladen werden.
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Gemeinschaftseinrichtungen: Einrichtungen wie der Vereinsplatz, das Gartenhaus oder gemeinsame Lagerflächen müssen von allen Mitgliedern sauber und ordentlich gehalten werden. Jegliche Nutzung dieser Anlagen ist im Einklang mit den Vereinsinteressen und den festgelegten Öffnungszeiten durchzuführen.
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Ruhezeiten: Für ein harmonisches Zusammenleben sind Ruhezeiten einzuhalten. In der Regel gilt, dass Lärmquellen wie Rasenmäher, Laubsauger oder Bohrmaschinen nur zu bestimmten Zeiten (z.B. Montag bis Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr) verwendet werden dürfen.
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Abfallentsorgung und Umweltschutz: Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Gartenabfälle wie Schnittgut sind vorrangig im eigenen Kompost oder in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Das illegale Ablagern von Haus- oder Spermüll oder der Einsatz von schädlichen Chemikalien im Garten sind untersagt. Der Umweltschutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen sind zentrale Anliegen des Vereins.
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Verhalten untereinander: Ein respektvoller Umgang mit den Nachbarn und anderen Vereinsmitgliedern ist unerlässlich. Konflikte sollen möglichst im Gespräch geklärt werden, wobei der Vorstand im Streitfall unterstützend zur Seite steht. Mobbing oder störendes Verhalten werden nicht toleriert und können zu einer Abmahnung oder sogar zum Ausschluss führen.
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Pachtgebühren und Zahlungen: Alle Mitglieder sind verpflichtet, die festgelegten Pachtgebühren sowie etwaige Sonderbeiträge pünktlich zu zahlen. Die Umlagen dienen der Finanzierung der Vereinsausgaben, wie beispielsweise der Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen oder der Organisation von Vereinsveranstaltungen.
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Veranstaltungen und Mitbestimmung: Mitglieder sind eingeladen, sich aktiv an Vereinsveranstaltungen zu beteiligen – sei es durch Hilfe bei Veranstaltungen, das Anbieten von Workshops oder das Mitgestalten von Vereinsfeiern. Jährliche Mitgliederversammlungen bieten die Möglichkeit zur Mitbestimmung und zur Wahl des Vorstands.
Die Einhaltung dieser Regeln sorgt für ein angenehmes Vereinsklima und eine nachhaltige Nutzung der Kleingärten. Bitte nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um sich über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Regeln zu informieren.
Download des Bundeskleingartengesetzes: Bundeskleingartengesetz.pdf (127 KB)