Wasserverbrauch und -nutzung im Kleingartenverein
Wasser sparen
Alle Vereinsmitglieder werden angehalten, sparsam mit Wasser umzugehen. Besonders die Nutzung von Regenwasser ist eine empfohlene und sinnvolle Alternative, die bereits von vielen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden genutzt wird.
Wasseranschluss in der Laube
Ein Wasseranschluss in der Laube ist nicht erlaubt, auch nicht, wenn er schon immer dort war. Alle bestehenden Wasseranschlüsse müssen fachgerecht abgebaut werden. Zudem dürfen keine Abflüsse oder Abläufe von Wasser in das Erdreich oder die Wassergräben führen – es gibt hier keinen Bestandsschutz.
Für Seifenwasser oder ähnliche Abflüsse ist es ratsam, einen Eimer oder Behälter unter das Waschbecken zu stellen und das Wasser in einer Abkippstation zu entsorgen.
Grauwasser
Wasser, das zum Händewaschen genutzt wird und keine besondere Belastung aufweist, darf als Grauwasser auf dem Kompost entsorgt werden.
Wasseranschlüsse entfernen
Wer noch Wasseranschlüsse in der Laube oder Wasserabläufe auf der Parzelle hat, ist verpflichtet, diese umgehend und fachgerecht zu entfernen.
Kein Trinkwasser in Vereinsleitungen
Aus Sicherheits- und Haftungsgründen empfehlen wir, dass Wasser aus vereinsinternen Leitungen aufgrund der Verkeimungsgefahr nur abgekocht getrunken werden sollte.
Wasserschäden und Verantwortlichkeiten
Für eventuelle Wasserschäden auf der Parzelle ist der Pächter selbst verantwortlich. Sollten durch erhöhten Wasserverbrauch Kosten für den Verein entstehen, werden diese dem Pächter in Rechnung gestellt. Der Wasserverbrauch wird anhand der Vorjahreswerte gemessen und belastet.
Wasserleitungen im Winter
Unsere Wasserleitungen sind nur als Sommerleitungen ausgelegt und werden im Spätherbst abgestellt. Zum Schutz vor Frostschäden müssen die Wasserhähne auf den Parzellen über den Winter geöffnet bleiben. Achte darauf, dass die Wasserhähne spätestens zum Frühling wieder geschlossen werden.
Planschbecken und Pools
Kinderplanschbecken sind erlaubt, wenn sie nicht größer als 250 cm im Durchmesser und nicht höher als 40 cm sind. Wichtig ist, dass das Wasser keine Zusätze enthält, zum Gießen genutzt wird und nicht einfach weggeschüttet wird.
Pools, Schwimmbecken und andere Wasserbehältnisse, die nicht der kleingärtnerischen Nutzung dienen, sind nicht erlaubt.