Warum der Kleingarten kein Spielplatz oder Wochenendhäuschen ist
Liebe Gartenfreunde,
wir wissen, dass der Garten auch ein Ort für Familie und Kinder ist, aber es ist wichtig, die grundlegende Aufgabe unseres Vereins nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn Trampoline, Schaukeln, Wippen, Klettergerüste, Planschbecken oder Sandkästen aufgestellt werden, stellt sich die Frage: Wo bleibt dann noch Platz für den eigentlichen Zweck des Gartens? Wo wird der Boden für den Obst- und Gemüseanbau genutzt?
Als kinder- und familienfreundlicher Gartenverein setzen wir auf ein gutes Miteinander, aber der vorrangige Zweck unseres Vereins bleibt der Anbau von Obst und Gemüse. Dieser muss auf jeder Parzelle verwirklicht werden.
Was besagt unsere Satzung und Gartenordnung?
Der Zweck und die Aufgaben des Vereins sind in der Satzung (§2) festgelegt. Die gärtnerische Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Vereinsarbeit und wird durch die Gartenordnung konkretisiert: Jeder Pächter muss etwa ein Drittel der Parzellenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse nutzen.
Wenn zu viele Spielgeräte oder Wochenendhäuschen in den Gärten stehen, gefährdet das die Grundlage des Vereins und stellt den Sinn des Kleingartenwesens infrage. Im schlimmsten Fall könnte dies sogar die Gemeinnützigkeit des Vereins beeinträchtigen.
Warum ist das so wichtig?
Das Kleingartenwesen ist im Grundgesetz sowie durch die Regelungen des BKleingG geschützt, da es gemeinnützig ist und eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielt. Es erfüllt soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen – dazu gehört vor allem der Anbau von Obst und Gemüse.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir den ursprünglichen Sinn unserer Kleingärten erhalten und fördern.