Lärmschutz – Rücksicht macht das Miteinander schöner

Auch wenn die Hamburgische Lärmschutzverordnung durch eine EU-Bestimmung nicht mehr gilt, bleibt unser Vereinsgelände ein Ort der Erholung. Deshalb haben wir wichtige Regeln zum Lärmschutz in unser Vereinsrecht übernommen.

Ruhezeiten:

Werktags von 19:00 bis 09:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig sind alle Arbeiten zu unterlassen, die andere stören könnten.

Dazu gehört Rasenmähen, das maschinelle Trimmen von Rasenanten, sämtliche bauliche Tätigkeiten, die Lärm verursachen.

Unterhaltungen sollten wir so führen, dass die Lautstärke die Nachbarn nicht stört.

Ein achtsamer Umgang mit Lärm trägt dazu bei, das Vereinsleben für alle angenehm zu gestalten.