Lärmschutz – Rücksicht macht das Miteinander schöner
Auch wenn die Hamburgische Lärmschutzverordnung durch eine EU-Bestimmung nicht mehr gilt, bleibt unser Vereinsgelände ein Ort der Erholung. Deshalb haben wir wichtige Regeln zum Lärmschutz in unser Vereinsrecht übernommen.
Ruhezeiten:
Von 20:00 bis 07:00 Uhr sind alle Arbeiten zu unterlassen, die andere stören könnten.
Rasenmähen und andere Tätigkeiten
Rasenmähen ist in der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht mehr grundsätzlich verboten, aber es wäre rücksichtsvoll, besonders laute Geräte in dieser Zeit möglichst nicht zu nutzen. Laute Rasentrimmer dürfen in dieser Zeit nicht verwendet werden.
An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Geräte, Maschinen und Arbeiten nicht gestattet.
Ein achtsamer Umgang mit Lärm trägt dazu bei, das Vereinsleben für alle angenehm zu gestalten. Vielen Dank.