Obst- & Gemüseanbau
Die gärtnerische Nutzung ist ein grundlegender Bestandteil unseres Gartenbauvereins und in der Satzung (§2) festgelegt. Daher ist es erforderlich, dass jede Pächterin etwa ein Drittel der Parzellenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse nutzt – das ist auch in der Gartenordnung so geregelt.
Warum ist das so wichtig?
Wenn in den Gärten stattdessen große Bäume, Nadelhölzer oder überhaupt kein Obst- und Gemüseanbau zu finden sind, untergraben wir das Grundprinzip unseres Vereins. Der Sinn des Vereins wird infrage gestellt, und im schlimmsten Fall könnte das auch Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben.
Das Kleingartenwesen ist besonders geschützt, da es im Grundgesetz sowie durch spezielle Regelungen des BKleingG als gemeinnützig anerkannt ist. Es erfüllt wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen. Eine dieser Funktionen ist der Anbau von Obst und Gemüse.
Deshalb: Spaten schnappen, Rasen umgraben, Obstbäume und Sträucher pflanzen und Gemüsebeete anlegen. Viel Erfolg bei der Ernte!