Gartenabfälle & Müllentsorgung – So geht’s richtig

Liebe Gartenfreunde,
Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sollten laut Satzung (Gartenordnung, Ziffer 11) möglichst über den parzelleneigenen Kompost entsorgt werden.

 

Verbrennen von Gartenabfällen:

Seit dem 18.10.2017 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Kleingärten nicht mehr erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen und schadet zudem dem Ansehen des Vereins.

Müllentsorgung:

Das Ablegen von Grünschnitt, Bauschutt oder anderem Müll an Straßenrändern oder in Büschen ist nicht gestattet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Verstöße gegen diese Regelungen können dazu führen, dass der Verein diese den zuständigen Behörden meldet. Im Wiederholungsfall ist eine Kündigung des Pachtvertrags und der Mitgliedschaft möglich. Die Gartenordnung als Teil der Satzung ist hier maßgeblich.

Entsorgung größerer Mengen Laub:

Größere Mengen Laub, insbesondere im Herbst, können über die Recyclinghöfe entsorgt werden. Dort sind Laubsäcke erhältlich, die eine ordnungsgemäße Entsorgung erleichtern.

Grünabfälle und Vereins-Müllcontainer:

Der Vereins-Müllcontainer ist nicht für Grünabfälle vorgesehen. Eine Kompostierung auf der eigenen Parzelle ist eine gute Alternative.

 

Vielen Dank für eure Unterstützung.