Wichtige Hinweise für Bauvorhaben und Gartenübergaben
Damit es bei Bauprojekten, einem Pächterwechsel oder der Aufgabe eures Gartens keine unerwarteten Überraschungen gibt, möchten wir euch auf einige wichtige Punkte hinweisen.
Bauen nur mit Genehmigung
Bevor ihr mit irgendeiner Bautätigkeit beginnt (siehe Gartenordnung), müsst ihr eine Genehmigung beim Vorstand einholen. Das betrifft nicht nur größere Bauvorhaben, sondern auch das Aufstellen oder Erneuern von Flechtzäunen, den Bau oder Anbau von Geräteschuppen sowie alle Arbeiten, bei denen ihr graben müsst.
Größenbegrenzungen beachten
Die Gesamtfläche von Häusern, Anbauten, Vorbauten und überdachten Sitzplätzen darf 24 m² nicht überschreiten. Falls ihr ein Kinderspielhaus plant, darf dieses maximal 1,6 x 1,4 x 1,6 Meter (LxBxH) groß sein. Wer ohne Erlaubnis oder über diese Maße hinaus baut, muss die Konstruktion entweder verkleinern oder komplett zurückbauen.
Brandschutz: Mindestabstand von 5 Metern
Zwischen allen Gebäuden auf eurem Grundstück muss ein Abstand von mindestens 5 Metern eingehalten werden, um die Brandschutzvorgaben zu erfüllen.
⚠️ Achtung beim Graben!
Seid besonders vorsichtig, wenn ihr in den Grenzbereichen eures Gartens arbeitet – zum Beispiel an Hecken, Grundstücksgrenzen oder Grenzsteinen. Hier könnten Wasser- oder Stromleitungen verlaufen. Zwar sollten diese normalerweise 50–80 cm tief im Boden liegen und entsprechend gesichert sein, aber leider wissen wir nicht immer, was in der Vergangenheit wo verlegt wurde. Also lieber einmal mehr prüfen, bevor ihr loslegt!
Falls ihr Fragen habt oder euch unsicher seid, wendet euch gerne an den Vorstand. Wir helfen euch weiter!